Vielleicht ist dieses Buch nicht für Sie bestimmt, aber Hunderte fanden darin genau das, wonach sie gesucht hatten.

Wie Sie sich mit einer Ausgabe von 19,90 € vor einer Fehl-Anmietung auf Mallorca schützen können.

 17% aller Mallorca Miet-Interessenten kaufen dieses Buch, das von Experten und Mallorca-Kennern empfohlen wird:

"Richtig mieten auf Mallorca von A-Z"

Auf 204 Seiten zeigt Ihnen dieses Buch in verständlicher Sprache:

  • Wie Sie sich vor einer Fehl-Anmietung auf Mallorca schützen und Ihr Mietverhältnis zum entspannten Dauer-Vergnügen wird.

  • Wie Sie ohne Umwege und mit minimalem Aufwand auf dem komplizierten Wohnungsmarkt auf Mallorca zum Mietobjekt Ihrer Träume kommen und dabei viel Zeit und Nerven sparen können. 

  • Wie Sie die besten Mietbedingungen aushandeln und mit der richtigen Strategie viel Geld sparen können.

  • Dieses Buch wurde für Sie von einem Insider geschrieben. Es zeigt Ihnen, wie der Wohnungsmarkt auf Mallorca "tickt", und es zeigt Ihnen die Fallstricke im spanischen Mietgesetz, mit denen Sie nicht gerechnet hätten. Nach der Lektüre sind Sie fit und können sich entspannt auf die risikofreie Anmietung Ihres Mietobjektes auf Mallorca konzentrieren.

  • Überzeugen Sie sich selbst: weiter unten finden Sie ein Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe.

Richtig mieten auf Mallorca von A-Z

 Ratgeber für Langzeitmieter      in Spanien.
 Paperback - 204 Seiten

 kartoniert

 ISBN: 3839101549


 
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  19,90 €
 

Paradies für Mieter im Mittelmeer

Wüssten alle Zurückgebliebenen von diesem göttlichen Paradies im Mittelmeer, würde eine Massenflucht aus Nordeuropa einsetzen". Gemeint ist die Baleareninsel Mallorca. Der seit 21 Jahren auf Mallorca lebende Diplom-Kaufmann Volker Saupe weiß wovon er spricht. Mit seinem Ratgeber für Langzeitmieter "Richtig mieten auf Mallorca von A-Z" versteht er es, seinen Lesern das komplexe Thema der Langzeitvermietung auf Mallorca Schritt für Schritt, fundiert und praxisnah verständlich zu machen.

Mallorca ist kein billiges Pflaster. Das gilt auch für die Mieten. Wer Sonne will, muss für Sonne bezahlen, und für hochwertige Topobjekte in Spitzenlagen wurden auf Mallorca schon immer Topeuros bezahlt, egal ob sie jemand kaufen oder erst mieten wollte. Um herauszufinden, was Top oder Flop ist, kann für unerfahrene Mietinteressenten zu einem abenteuerlichen Ausflug nach Mallorca ohne Ergebnis werden. Das vorliegende Buch soll dem interessierten Langzeitmieter helfen, den Suchvorgang nach seinem Traumobjekt abzukürzen, damit dieser nicht allzu anstrengend und zeitraubend wird.

Das kompakte Taschenbuch zeigt, worauf es beim Mieten auf Mallorca und in Spanien ankommt und wie man viel Geld, Zeit und Nerven beim Mieten einer spanischen Immobilie sparen kann. Es zeigt vor allem, wie man das Risiko beim Mieten minimieren und wie man eine kostspielige Fehlanmietung vermeiden kann.

Sein Buch soll einem zukünftigen Mieter auf Mallorca kurz und bündig wichtige Erfahrungen vermitteln und vor allem vermeidbare Erfahrungen ersparen, damit er seinen Weg zum Ziel leichter, schneller und erfolgreicher beschreiten kann und sich am Ende als glücklicher Mieter einer Traumimmobilie auf der Sonneninsel Mallorca wiederfindet.

Die A-bis-Z-Form bietet sich an, den komplexen Sachverhalt der Langzeitvermietung auf Mallorca klar, unmissverständlich und abgegrenzt darzustellen. Das Buch von Volker Saupe enthält für jeden potentiellen Mieter genau die Informationen, die er für eine erfolgreiche und langfristige Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses auf Mallorca benötigt. Hier erfährt der Leser in der richtigen Reihenfolge alles, was er vor einer Anmietung auf Mallorca wissen muss.

Der Insider Volker Saupe warnt vor allem vor falschen Propheten und rät, sich nicht gutgläubig auf schöne Worte von Anbietern zu verlassen, die ihr Handwerk nicht verstehn.
Seine Botschaft lautet deshalb: Für den Fall, dass Sie noch nicht mit den Mietmarktbedingungen auf Mallorca vertraut sind, überlassen Sie nichts dem Zufall. Verschaffen Sie sich vorher unbedingt einen objektiven Überblick. Nutzen Sie dafür das richtige Angebot auf dem Buchmarkt und im Internet, damit Ihr Traum von Mallorca nicht zum Albtraum wird".

Wer auf Mallorca langfristig eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte, für den ist das Buch "Richtig mieten auf Mallorca von A-Z" Pflichtlektüre.

 

Inhaltsverzeichnis und Leseprobe

A

Anbieter von Mietobjekten siehe Vermittlungsagenten für Mietobjekte

Anmeldung bei der Gemeinde siehe Ausländerregister und Einwohnermeldeamt

Anpassung der Miete an den Lebenshaltungskostenindex siehe Mieterhöhung

Ausländerregister und Einwohnermeldeamt

Auslandsüberweisung – siehe Kaution

Außergewöhnliche Mietobjekte siehe Schnäppchenmiete, Langzeitmietobjekte

Auswandern nach Mallorca

Automatische Verlängerung des Mietvertrages siehe Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses

B

Balearen siehe Multikulti auf Mallorca, Sprachen auf Mallorca, Katalanisierung, Strände

Bankbürgschaft - siehe Mietsicherheit, Banken auf Mallorca

Banken und Sparkassen auf Mallorca

Befristeter Mietvertrag – siehe Mietvertrag, Langzeitmietvertrag, Mietdauer und Kündigung, Saisonmietvertrag

Besichtigungsterminsiehe außergewöhnliche Mietobjekte

Betriebskosten – siehe Nebenkosten

Betrüger auf Mallorca

Bruttogeschossfläche – siehe Konstruktionsfläche

Bruttomiete und Nettomiete siehe Kaltmiete

C

Checkliste

Courtage siehe Vermittlungsprovision

D

Dauermiete - siehe Langzeitmiete, Langzeitvermietung

Deutsche Schule internationale Privatschulen und staatliche Schulen

Deutsche Übersetzung des spanischen Mietvertrages – siehe Mietdauer und Kündigung

E

Eigenbedarf siehe Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses

Eigentumswechsel – siehe Verkauf des Mietobjektes, Mietkauf

Eintrittsrecht Dritter und Fortsetzung des Mietverhältnisses

Einwohner auf Mallorca siehe Mallorca

Elf-Monats-Mietvertrag – siehe Befristeter Mietvertrag, Saisonmietvertrag

Entfernungen auf Mallorca siehe Balearen

Eröffnung eines Kontos siehe Banken und Sparkassen auf Mallorca

F

Fahrzeugeinfuhr und Fahrzeughaltung in Spanien siehe Führerschein in SpanienFerienvermietung

Fincas auf Mallorca

Flächenangaben von Häusern und Wohnungen siehe Konstruktionsfläche

Fristgerechte Kündigung – siehe Mietdauer und KündigungFristlose

Kündigung – siehe Mietdauer und Kündigung

Führerschein in Spanien

G

Gehaltsnachweis - siehe Mietsicherheiten

Gemeinschaftskosten siehe Nebenkosten

Gesamtmietdauer siehe Mietdauer und Kündigung

Geschäftsfähigkeit siehe Langzeitmietvertrag

Gestorias

Gewerbliche Vermietung – siehe Mietdauer und Kündigung, Saisonmietverträge

H

Haustierhaltung

Heizkosten siehe Heizung und Heizsysteme

Heizung und Heizsysteme siehe Heizkosten, Klimaanlagen

Hinterher-Nachmess-Spielchen siehe Konstruktionsfläche

I

Instandhaltung – siehe Reparaturkosten während des Mietverhältnisses

International Bank Account Number (IBAN) – siehe Auslandsüberweisungen

Internationale Privatschulensiehe Privatschulen und staatliche Schulen

Internet siehe Suche nach Langzeitmietobjekten im Internet

Internet-Anschluss siehe kabelloser high-speed Internetzugang

Inventarliste siehe Schlüsselübergabe, möblierte und unmöblierte Mietobjekte

K

Kabelloser High-Speed-Internetzugang siehe Internetanschluss

Kaltmiete siehe Bruttomiete, Warmmiete

Katalanisierung siehe Balearen, Sprachen auf Mallorca

Kaufoption siehe MietkaufKaution - siehe Mietkaution, Mietsicherheit

Kleinreparaturen siehe Reparaturen während des Mietverhältnisses

Klimaanlage siehe Heizung und Heizsysteme

Komfortwohnungen siehe Langzeitmiete, qualitativ hochwertige Mietobjekte

Konstruktionsfläche siehe WohnflächeKündigungsfrist – siehe Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses

L

Landhäuser siehe Fincas auf Mallorca

Langzeitmiete siehe Langzeitvermietung, Dauermiete, Vermietung von Wohnraum

Langzeitmietobjekte - siehe Mietwohnungen, Fincas, möblierte und unmöblierte Mietobjekte

Langzeitmietverträge – siehe Mietverträge, Mietverhältnisse

Langzeitvermietung siehe Vermietung von Wohnraum, Langzeitmiete

Lebenshaltungskostenindex – siehe Mieterhöhung

Luxusimmobilien siehe Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses, Langzeitmietvertrag

M

Maklervertrag siehe Vermittlungsprovision, Maklercourtage

Meldepflicht für Ausländer – siehe Ausländerregister und Einwohnermeldeamt

Mietangebote siehe Anbieter von Mietobjekten

Mietbedingungen – siehe Mietvertrag, Miete, Vermittlungsprovision

Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses siehe spanisches Mietrecht

Miete - siehe Bruttomiete, Nettomiete, Mietpreis, Mietzins, Mieterhöhung

Mieten statt kaufen siehe Vorwort

Mieter-Casting – siehe außergewöhnliche Mietobjekte

Mieterhöhung – siehe Miete

Mietermarkt siehe Vermietermarkt

Mietersparnis siehe Mietvorauszahlung

Mietgesetz siehe Mietrecht in Spanien, spanisches Mietgesetz

Mietimmobilie- siehe Langzeitmietobjekt, Komfortwohnungen

Mietkauf

Mietkaution - siehe Kaution, Mietsicherheit

Mietkonditionen – siehe Mietvertrag, Miete, Vermittlungsprovision

Mietkosten siehe Mietzins, Mietpreise

Mietkultur auf Mallorca

Mietmarkt siehe Vorwort, Anbieter von Mietobjekten

Mietminderung siehe Reparaturen während des Mietverhältnisses

Mietnomaden

Mietparteien – siehe Miete, Mietvertrag,Vertragsparteien

Mietpreise siehe Miete

Mietpreisspiegel – siehe Miete, Vergleichsmieten

Mietrecht in Spanien siehe Mietgesetz, spanisches Mietrecht

Mietreduzierung siehe Mietvorauszahlung

Mietsicherheit - siehe Kaution, Mietkaution, Gehaltsnachweis, Bankbürgschaft, Mietsicherheit durch Verpfändung, Mietvorauszahlung

Mietsicherheit durch Verpfändung - siehe Mietsicherheit

Mietverhältnis – siehe Mietvertrag, Mietdauer und Kündigung

Mietvertrag siehe Langzeitmietvertrag, zeitlich befristete Mietverträge

Mietvorauszahlung siehe Sicherheiten, Verhandlungsspielraum bei Mietobjekten

Mietwohnungen siehe Langzeitmietobjekte, Komfortwohnungen

Mietwucher

Mindestmietdauer siehe Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses

Mobiles Internet – siehe Kabelloser High-Speed-Internetzugang, Internetanschluss

Möblierte und unmöblierte Mietobjekte

Müllabfuhrgebühren

Multikulti auf Mallorca

N

Nebenkosten - siehe Nettomiete

Nettomiete – siehe Kaltmiete

Nettowohnfläche siehe Konstruktionsfläche

NIE-Nummer

P

Postfach

Privatschulen und staatliche Schulen auf Mallorca

Professionelle Hilfe – siehe Anbieter von Mietobjekten, Vermittlungsagenten für Mietobjekte

Q

Quadratmeterpreise – siehe Mietpreise, Konstruktionsfläche

Qualitativ hochwertige Mietobjekte siehe Komfortwohnungen

R

Reparaturen während des Mietverhältnisses siehe Mietminderung

Reservierung eines Mietobjektes siehe Mietdauer und Kündigung

Reservierungsanzahlung – siehe Mietdauer und Kündigung, Reservierung eines Mietobjektes

Rückkaufsrecht des Mieters siehe Mietkauf

S

Saisonmietverträge – siehe befristete Mietverträge, Elf-Monatsmietvertrag

Santa Ponsa

Schlüsselübergabe siehe Inventarliste

Schnäppchenmiete siehe außergewöhnliche Mietobjekte

Schulen auf Mallorca - siehe Privatschulen und staatliche Schulen auf Mallorca

Son Vida

Spanische Steuernummer - siehe NIE-Nummer

Spanisches Bürgerliches Gesetzbuch - siehe Mietrecht in Spanien

Spanisches Mietgesetz siehe Mietrecht in Spanien

Sprachen auf Mallorca siehe Katalanisierung

Standardmietvertrag – siehe Anbieter von Mietobjekten, Mietvertrag, Mietdauer

Steueridentifikationsnummer für Ausländer – siehe NIE-Nummer

Strände auf Mallorca

Stromanmeldung siehe Stromversorgung, Stromkosten

Stromkosten siehe Stromversorgung, Stromanmeldung

Stromversorgung siehe Stromkosten, Stromanmeldung, Nebenkosten

Suche nach Langzeitmietobjekten im Internet siehe Angebot für Langzeitmietobjekte

Suchprofil siehe Checkliste

Südwestküste – siehe Santa Ponsa

Swimmingpool

U

Übersetzung von Mietverträgen – siehe Mietdauer und Kündigung

Überweisungsbeleg – siehe Auslandsüberweisungen

Umzug nach Mallorca

Untervermietung

V

Verbrauchskosten – siehe Nebenkosten

Vergleichsmieten – siehe Miete, Mietpreisspiegel

Verhandlungsspielraum bei Mietobjekten

Verkauf des Mietobjektes – siehe Eigentumswechsel

Verlängerung des Mietverhältnisses – siehe Mietdauer und Kündigung

Vermietermarkt siehe Verhandlungsspielraum bei Mietobjekten

Vermietung von Wohnraum siehe Langzeitvermietung, Ferienvermietung, Saisonvermietung

Vermietungsagenturen – siehe Vermittlungsagenten für Mietobjekte

Vermittlungsagenten für Mietobjekte siehe Anbieter von Mietobjekten

Vermittlungsprovision – siehe Maklercourtage Versteuerung von Mieteinnahmen

Vertragslaufzeiten – siehe Mietdauer und Kündigung des Mietverhältnisses

Vertragsparteien – siehe Mietparteien

Vorauszahlung der Jahresmiete – siehe Mietvorauszahlung, Außergewöhnliche Mietobjekte

Vorkaufsrecht des Mieters siehe Mietkauf

Warmmiete

Wasserkosten siehe Wasserversorgung

Wasserversorgung siehe WasserkostenWohnfläche – siehe Konstruktionsfläche

Z

Zahlungen bei Vertragsunterzeichnung

Zusammenfassung

Leseprobe:

Langzeitmiete siehe Langzeitvermietung, Dauermiete, Vermietung von Wohnraum

 

Als Langzeitvermietung wird heute in Spanien das bezeichnet, was beispielsweise in Deutschland landläufig in die Rubrik „Mieten“ fällt. Die Langzeitmiete ist in Spanien im Gegensatz zur kurzfristigen Ferienvermietung im spanischen Mietrecht geregelt. Die Ferienvermietung kommt ohne Mietverträge aus und unterliegt dem spanischen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Codigo Civil. Eine Sonderstellung bilden die Saisonmietverträge im Mietrecht, die ebenfalls kurzfristiger Natur sind.

Die langfristige Vermietung von Wohnraum war bis vor kurzem auf Mallorca ein kleiner überschaubarer Markt, der kaum von ausländischen Besuchern der Insel wahrgenommen wurde. In der spanischen Mentalität hatte die Schaffung von Wohneigentum schon immer höchste Priorität und das Mieten von Wohnungen und Häusern war dementsprechend auf der Wunschliste beispielsweise von jungen Ehepaaren an letzter Stelle anzutreffen. Die eigenen vier Wände wurden auf Mallorca grundsätzlich höher bewertet als das noch größere Auto oder die teure Einrichtung für eine Mietwohnung. Spanien ist mit 86 Prozent Wohneigentumsquote Spitzenreiter in Europa. Deutschland liegt dagegen mit 43 Prozent im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. Die Schweizer bilden mit 36 Prozent Wohneigentum das Schlusslicht.

Hinter der Langzeitvermietung verbirgt sich auf Mallorca eine ganz besondere Problematik, die man als potentieller Langzeitmieter verstanden haben muss.

Nur wenige Vermieter stellen ihre Mietobjekte gezielt Mietern für eine im Prinzip unbeschränkte Mietdauer zur Verfügung. Die kurzfristigen Ziele der überwiegenden Zahl von Vermietern decken sich nicht mit den langfristigen Zielen der Mieter. Während die typischen Mieter für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren und meistens weit darüber hinaus ein Mietobjekt suchen, möchten die Vermieter am liebsten die Mietzeit maximal auf ein „überschaubares“ Jahr begrenzen. Leider ist das spanische Mietgesetz hier nicht auf der Seite der Vermieter, weil es dem Mieter gestattet, das Mietobjekt bis zu fünf Jahren ohne Kündigung seitens des Vermieters zu nutzen, vorausgesetzt, er zahlt pünktlich seine Miete und verstößt nicht gegen andere Gebote dieses Gesetzes.

Die Idealform für Mallorcas Vermieter war und ist die lukrative Ferienvermietung, die wegen ihrer Kurzfristigkeit deshalb für Vermieter die Alternative zur Langzeitvermietung ist. Wenn der Sommer naht, werden demzufolge auch alle verfügbaren Unterkünfte für die Feriensaison hoch gerüstet und die Langzeitvermietung ist in dieser Zeit für die meisten Vermieter kein Thema.

Der tiefer sitzende und wahre Grund für die „Mietverweigerung“ an Dauermieter waren aber die gewaltigen Immobiliengewinne der letzten 15 Jahre im Falle des Verkaufs einer Liegenschaft. Warum sollte ein Eigentümer seine Liegenschaft vermieten, wenn ihm ein Käufer einen risikolosen Gewinn verspricht, für den er 15 Jahre oder länger mit Risiko vermieten müsste.

Die derzeitige Rezession, die den Verkauf von Immobilien weltweit fast zum Stillstand brachte, führte auch auf dem verkaufsverwöhnten Mallorca dazu, dass sich viele Eigentümer durch wirtschaftliche Zwänge über Nacht in Vermieter verwandeln mussten. Je größer dieser Druck wird, desto mehr Anbieter werden ihre Wohnungen und Häuser dem Mietmarkt zur Verfügung stellen, um Ihre monatlichen Belastung in den Griff zu bekommen. Trotz des Drucks sind dennoch die meisten neuen Vermieter nicht bereit, Ihre Liegenschaften länger als ein Jahr herauszurücken, denn alle hoffen insgeheim immer noch, dass die Krise schnell vorübergehen wird, damit das Haus oder die Wohnung dann wieder als teures Verkaufsobjekt am Markt stehen kann. In dieser Zeit des gewaltigen Umbruchs setzt sich nur langsam die Einsicht durch, dass wir am Anfang einer der größten weltweiten Wirtschaftskrisen aller Zeiten stehen, und diese Einsicht führt auch auf Mallorca dazu, dass Vermieter mehr und mehr zu längeren Mietzeitangeboten übergehen werden.

Um diesen Zusammenhang ganz zu verstehen, sollten wir ihn noch etwas mehr vertiefen: 2005 kam in Spanien nach vielen Jahren ungebremsten Wachstums auf dem Immobilienmarkt ein neuer Trend ins Spiel als sich bei den Verkäufen zuerst eine Verlangsamung und dann ein Zusammenbruch abzeichnete. Die Preise für Immobilien waren in schwindelerregender Höhe angelangt und gleichzeitig zogen die Hypothekenzinsen drastisch an. Viele, die zu Höchstpreisen noch zugegriffen hatten, wurden danach durch hohe Zinsbelastung in die Knie gezwungen. Die Folge war ein relativ großes Angebot an Mietobjekten, wie es Mallorca nie zuvor gesehen hatte. Um ihre Häuser und Wohnungen vor dem Zugriff der Banker zu schützen, zumindest solange bis die Zinsen sich wieder normalisieren konnten, wurden viele mallorquinische und ausländische Eigentümer aus der Not heraus über Nacht zu Vermietern. Ein neuer bemerkenswerter Markt war entstanden: Zu den traditionellen Märkten der Ferienvermietungen an Urlauber und der Saisonvermietungen an Saisonarbeiter gesellte sich über Nacht der neue Markt der Langzeitvermietungen. Vorwiegend zahlungskräftige Kundschaft aus Mittel- und Nordeuropa nutzten die Immobilienkrise und verwirklichten kurzerhand trotz der hohen Immobilienpreise jetzt als Mieter ihren Traum vom Leben unter südlicher Sonne. Dieser neue Markt wurde schnell in Mittel-und Nordeuropa zunehmend bemerkt und dankend angenommen. Vom Kaufen war schon seit längerer Zeit keine Rede mehr, und die unschlagbare Alternative der Anmietung von Wohnraum zu Preisen, die selten die Zinsbelastung der Vermieter überstieg, ist für die meisten ein Geschenk der Götter.

Kenner der Szene haben jedoch schnell begriffen, dass hier über Nacht niemals so etwas wie ein deutscher oder Schweizer Dauermietmarkt entstanden sein konnte. Aus einer gewissen Not heraus haben erst wenige und dann immer mehr Eigentümer ihren Strohhalm schnell erkannt und genutzt. Das spanische Mietrecht sieht jedoch eine Mietdauer von fünf Jahren vor, aus der sich nur der Mieter jährlich verabschieden kann, an die aber der Vermieter ohne Kündigungsrecht die vollen fünf Jahre vertraglich gebunden ist. Dieses staatlich verordnete Missverhältnis zwischen Mieter- und Vermieterrecht wird von den meisten mittel-und nordeuropäischen Mietern nicht in seiner vollen Konsequenz durchschaut. Während der ausländische Mieter mindestens fünf Jahre das Paradies geniessen möchte, will der spanische Vermieter eigentlich nur die Immobilienkrise überbrücken, und eine staatlich verordnete fünf jahrelange Krise scheint selbst den Pessimisten außerhalb der Realität zu liegen. Diese Erkenntnis führte zur Geburtsstunde der so genannten Elf-Monats-Mietverträge. Schlaue Rechtsanwälte hatten eine Gesetzeslücke im spanischen Mietrecht erkannt, um Vermieter vor dem Fünfjahresmietvertrag zu schützen. Der bekannte Saisonmietvertrag wurde so lange angepasst, bis er gesetzeskonform als befristeter Mietvertrag die Bühne betreten konnte. Kernstück dieses Vertrages ist die Tatsache, dass der erste Wohnsitz des Mieters weiterhin in seinem Heimatland angenommen wird und im Mietvertrag der Zweitwohnsitz des Mieters bescheinigt wird. Mit dieser Formulierung war der Weg für eine Begrenzung der Mietdauer auf maximal 11 Monate unter bestimmten Umständen frei und die meisten Vermieter wähnten sich in Sicherheit und glaubten fest daran, dass sie mit diesem Trick das Mietgesetz ausgehebelt hatten. Wir glauben jedoch eher daran, dass dieses Spielchen mit den befristeten Mietverträgen nur für exakt elf Monate gespielt werden kann. Im Wiederholungsfalle wird jeder spanische Richter sich darauf besinnen, dass er dafür bezahlt wird, Recht zu sprechen und sich nicht zum Wasserträger der Rechtsverdreher machen zu lassen. Im Grunde haben wir volles Verständnis für die Vermieter, deren Ziel es ist, so schnell wie möglich zu ihrem Eigentum als uneingeschränkter Eigentümer zurückzukehren. Auf der anderen Seite versteht jeder die Ziele eines Mieters, ein Mietobjekt mit möglichst langer Mietdauer nutzen zu wollen. Jeder zukünftige Mieter sollte aber begreifen, dass der Mietmarkt auf Mallorca sich vom Mietmarkt seines Heimatlandes grundlegend unterscheidet und der Interessenkonflikt langfristig durch die Höhe der Hypothekenzinsen entschieden wird. Der Elf-Monatsmietvertrag ist grundsätzlich nicht für Familien geeignet, die Mallorca als langfristiges Auswanderungsziel gewählt haben, denn dieser Vertrag ist im Zweifelsfall nach elf Monaten endgültig beendet. Für Mieter, die einen möblierten Zweitwohnsitz auf Mallorca suchen, könnte dieses Vertragsmodell dagegen ausreichen, wenn der Vermieter versichert, dass der Vertrag bei Bedarf nach elf Monaten mit einer überschaubaren Periode für beide Parteien verlängert werden kann.

 

Gemeinschaftskosten siehe Nebenkosten

 

Bei Wohnungen und Häusern in gehobenen Wohnanlagen mit Swimmingpool und umfangreicher Gartenanlage entstehen für die Pflege und Instandhaltung zum Teil hohe Betriebskosten, die in Spanien als Gemeinschaftskosten (gastos de comunidad) bezeichnet werden. Diese Kosten sind fast immer bereits in der Mietforderung pauschal enthalten. Die Vermieter verlassen sich selten darauf, dass ihr Mieter nach Ablauf eines Jahres eine hohe Abrechnung für diese Nebenkosten begleichen kann und kalkulieren sie demzufolge in den Mietpreis hinein. Bei älteren Wohnanlagen ohne individuelle Wasserzähler wird auch der Wasserverbrauch mit Hilfe des Verteilerschlüssels der Konstruktionsflächen der Wohnungen verteilt und ist demzufolge meist pauschal in der Mietforderung enthalten, weil der Vermieter in Vorleistung tritt.


Pauschal kalkulierte und im Mietpreis bereits enthaltene Gemeinschaftskosten werden am Ende einer Abrechnungsperiode nie revidiert, das heisst, sollten sie höher ausfallen, wird der Vermieter keine Nachzahlung verlangen, und falls sie niedriger sind, hat der Mieter dementsprechend keinen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete.

 

Vermittlungsprovisionsiehe Courtage, Maklercourtage, Zahlungen bei  Vertragsunterzeichnung

 

Das Honorar des Vermittlungsagenten oder Maklers wird Vermittlungsprovision oder auch Maklercourtage genannt. Die Vermittlungsprovision wird nach dem Erfolgsprinzip bei Abschluss eines Mietvertrages fällig. Die Vermittlung eines Mietobjektes ist eine Dienstleistung, und für Angebote auf dem Dienstleistungssektor ist die spanische Mehrwertsteuer selten inklusiv. In Spanien wird derzeit 16 Prozent Mehrwertsteuer (IVA) auf die Vermittlungsprovisionen aufgeschlagen. Die Vermittlungsprovision wird grundsätzlich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dem Mieter berechnet. Sie darf bei einem Mietabschluss nicht mit der Courtage verwechselt werden, die bei einem Immobilienverkauf fällig wird. Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien zahlt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Verkäufer das Honorar an den Makler.

Zur Vermittlung einer Mietimmobilie wird in Spanien ein Maklervertrag mit dem Interessenten geschlossen. Der zukünf-tige Mieter ist demnach der Auftraggeber des Vermitt-lungsagenten. Wesentlicher Inhalt dieses Vertrages ist ein Provisionsversprechen des Auftraggebers, wenn die Tätigkeit des Vermittlers den angestrebten Erfolg bewirkt. Seriöse Firmen auf dem Mietmarkt erkennen Sie daran, dass Sie vor jeder Besichtigung einen Besichtigungsnachweis unterschreiben müssen, der auch die Vermittlunsprovisionsforderung eindeutig für Sie regelt und aus dem die Firmenanschrift sowie die spanische Steuernummer hervorgeht. Wenn Sie nichts unter-schrieben haben, dann steht einem Vermittler auch keine Provision zu, denn es handelt sich bei dieser Vermittlung im Zweifelsfall um eine kostenlose einmalige Gefälligkeit.

Eine Vermittlungsprovision muss in Spanien grundsätzlich bei der Unterzeichnung des Mietvertrages in bar an die Agentur gezahlt werden, die Ihnen das Objekt vermittelt hat. Selten wird ein Vermitttlungsagent einen Scheck oder ein Überweisungsversprechen akzeptieren. Sollten Sie die Provision bei Vertragsunterschrift nicht oder nur zum Teil dabei haben, riskieren Sie, dass die Unterschrift bis zur vollen Barzahlung vertagt wird und zwischenzeitlich ein anderer Interessent das Objekt mieten kann. Für  Vermietungsagenten auf Mallorca ist es keine Überraschung mehr, wenn ein ausländischer Interessent einen Mietvertrag abschließen möchte, aber nicht die notwendige Summe dabei hat. Agenten gehen mit derartigen Situation relativ entspannt und flexibel um und vertrauen darauf, dass ähnlich wie beim Arzt das Wartezimmer voll ist, und beim Ruf „der Nächste bitte“ sofort der Nächste den Vertrag unterschreibt. Da die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Mietobjekten derzeit noch das Angebot übersteigt (siehe Verkäufermarkt) werden für gute Mietobjekte sofort unproblematische Mieter aus dem Hut gezaubert, die daran gedacht haben, dass es ratsam ist, bei Mietvertragsunterzeichnung in Spanien sofort zu bezahlen.

Selbstverständlich fallen Vermittlungskosten erst im Falle einer Anmietung für Sie an. Bis dahin ist der  Service der Vermittler für Sie grundsätzlich kostenlos. Nach der Vermittlung eines Mietobjektes und nach erfolgreicher Verhandlung und Formulierung eines rechtsgültigen spanischen Mietvertrages wird Ihnen die Vermittlungsprovision  zuzüglich spanischer Mehrwertsteuer berechnet.

Es gibt auf Mallorca Vermittlungsprovisionen, die sich zwischen einer und zwei Monatsmieten bewegen. Und es gibt natürlich auch den Nulltarif bei privaten Vermietern, der allerdings sehr anstrengend sein kann. Oft versteckt sich hinter einer privaten Anzeige ein Vermittler, der Ihre Unwissenheit ausnutzt. Um diese Tagedieben sollten Sie einen großen Bogen machen, weil diese Trittbrettfahrer ihre Kunden regelmässig schamlos über den Tisch ziehen. Wenn ein selbsternannter Vermittler Ihnen nur seine Handy-Nummer als Büroanschrift nennt, und der Nachname mit dem Vornamen identisch ist, dann sollte Ihr natürlicher Selbstschutzmechanismus den Rückzug aus diesem Geschäft sofort einleiten. Wenn Sie das Spielchen aber unbedingt spielen möchten, sollten Sie zumindest nichts unterschreiben, denn dann können Sie im Zweifelsfall die Spielregeln bestimmen.


Eine Monatsmiete Vermittlungsprovision verlangen beispielsweise spanische Makler in Palma, die aber selten Ihre Sprache sprechen und sich fast immer auf den Immobilienverkauf und nicht auf Vermietung von Wohnraum spezialisiert haben. Das Mietangebot ist bei diesen Maklern meist klein und wird mit der linken Hand bearbeitet. Wenn Sie selber Spanisch sprechen, sollten Sie diesen Weg versuchen. Neuerdings verlangen auch namhafte Firmen zunächst nur eine Monatsmiete Provision, allerdings wird der Mieter danach bei Vertragsunterschrift so richtig abgezockt, indem jede Dienstleistung extra berechnet wird, wie beispielsweise 500 € für die Vertragserstellung und 750 € für die deutsche Übersetzung und so weiter. Fragen Sie vorher Ihren Vermittlungsagenten, ob er versteckte Vermittlungsprovisionen kassieren will.
1,5 Monatsmieten verlangen professionelle Vermietungsagenten, die sich hauptsächlich mit der Vermietung von Langzeitmietobjekten beschäftigen und den Markt am besten kennen. Hier werden Sie  die gut ausgebildeten professionellen Helfer antreffen, die wissen wovon sie reden.
Zwei Monatsmieten Vermittlunsprovision finden Sie bei den ganz großen Immobilienmaklern der Branche, die sich Ihre Größe bezahlen lassen, aber das gleiche Angebot wie Ihre Konkurrenten mit 1,5 Monatsmieten haben.
Im Zweimonatsmieten-Segment tummeln sich aber auch größenwahnsinnige Vermittler und vor allem die  selbst ernannten Küchentischmakler, die mit der Einstellung „wenn ich ein Objekt im Monat vermiete, kann ich schon selber meine Miete bezahlen“ mit allen Tricks ihre Kundschaft oft erfolgreich bearbeiten. Diese Agenten können sehr rege sein, was das Füllen der eigenen Tasche anbelangt. Abgesehen davon, dass diese Spezies zur Selbstüberschätzung neigt, finden sich in diesem Dunstkreis auch Verbrecher, die die ganze Zunft in Verruf bringen.
Einige Vermittler aus dieser Ecke nutzen darüber hinaus die Unwissenheit Ihrer Kunden schamlos aus und verlangen 1,5 Monatsmieten Provision bei Mietverträgen mit einer Mietdauer bis zu einem Jahr und zwei  Monatsmieten bei Mietverträgen die länger als ein Jahr laufen. Um diese Agenten sollten Sie einen großen Bogen machen, denn eine derartige Auslegung des spanischen Mietrechts ist pure Bauernfängerei. Mietverträge werden nämlich in Spanien mit einer gesetzlich festgelegten Mietdauer von einem Jahr abgeschlossen, und nach Ablauf eines Jahres verlängert sich der Mietvertrag automatisch und bindend um ein weiteres Jahr bis zu insgesamt fünf Jahren, es sei denn der Mieter kündigt jeweils einen Monat vor Ablauf eines Jahres den Mietvertrag. Es ist schlichtweg Betrug, wenn ein Makler Ihnen einen sinnlosen Fünfjahresmietvertrag unterjubeln will, nur um eine überhöhte Vermittlungsprovision zu kassieren, denn die gesetzlichen fünf Jahre stehen Ihnen grundsätzlich als Mieter in Spanien immer zu.
Bei Vermittlungsprovisionen über zwei Monatsmieten hinaus wird es aus unserer Sicht bereits kriminell, denn hier will man Sie skrupellos über den Tisch ziehen. Es gibt absolut keinen Grund, in die Falle dieser Hochstapler zu laufen, es sei denn, Sie wollen der ganzen Welt beweisen, dass Sie zu viel Geld haben. 

Arbeiten Sie von Anfang an bei Ihren Mietplänen auf Mallorca mit den richtigen Partnern zusammen und lassen Sie sich nicht von Leuten beraten, die ihr Geschäft nicht verstehen. Die einzige Garantie, um im Vorfeld herauszufinden, ob Ihr Gesprächs-partner seriös ist und weiß, wovon er redet, ist ein persönliches Gespräch. Rufen Sie den Vermittler Ihrer Wahl unbedingt vorher an und klären Sie vor allem die Leistungen und die Höhe der Vermittlungsprovision und fragen Sie nach versteckten Provisionen. Wenn Sie nicht sicher sind, lassen Sie sich die Höhe der endgültigen Vermittlungsprovision schriftlich geben.

Es gibt nicht Billiges auf dieser Welt, es gibt nur schlechtere Qualität. Diese Wahrheit ist für Produkte und für Dienstleistungen gleichermaßen richtig. Grundsätzlich gilt, dass es fast keine Leistung gibt, die man nicht ein wenig schlechter machen und billiger anbieten könnte. Wer nur auf den Preis achtet, wird zu Recht Beute solcher Geschäftspraktiken. Es ist unklug, zu viel zu zahlen, aber es ist auch unklug, zu wenig zu zahlen (siehe Verhandlungsspielraum bei Mietobjekten). Zahlt man zu viel, verliert man etwas Geld, mehr nicht. Zahlt man zu wenig, verliert man manchmal alles, weil die Leistung nicht ihren Zweck erfüllt. Hüten Sie sich vor Agenten die extrem wenig oder extrem viel für Ihre Vermittlungstätigkeit verlangen! Sie werden während der Verhandlung mit Vermietern und hinterher Ihr blaues Wunder erleben. Wir wollen die Geschäftspraktiken dieser Leute hier nicht weiter darstellen, nur so viel sei gesagt: Die Marktgesetze verbieten es, dass man für wenig Geld viel Leistung erhält - das ist unmöglich. Mietet man bei der billigsten Mietagentur, muss man für den späteren Ärger mit einem Vermieter, dessen Sprache man möglicherweise nicht versteht, viel Geld zurücklegen. Wenn man das tut, hat man auch genug Geld, um eine bessere Leistung im Vorfeld in Anspruch zu nehmen. Und noch eine wichtige Frage sollten Sie sich stellen: Wer arbeitet hier eigentlich für wen? Ein Vermittlungsagent sollte für Sie, seinen Auftraggeber, arbeiten, das heißt auch, er sollte für Sie das beste aus der Verhandlung mit dem Vermieter herausholen. Wenn ein Makler Ihnen beispielsweise 3.000 € bei der Jahresmiete spart, dann ist er es wert, wenn er ein angemessenes Honorar dafür bekommt.

 

Langzeitmietobjekte - siehe Mietwohnungen, Fincas, möblierte und unmöblierte Mietobjekte, Checkliste

 

In der Praxis sieht eine Anfrage oft so aus: „Wir suchen ein Mietobjekt auf Mallorca“. Das ist ungefähr so, als wenn jemand zu einem Autohändler geht und sagt, er suche ein Auto. Gute Vermietungsagenturen haben in derartigen Fällen eine Checkliste in Form eines strukturierten Fragebogens zur Hand, damit der zukünftige Mieter sich zunächst einmal selber Klarheit darüber verschaffen kann, was er denn nun eigentlich mieten möchte.

Auf Mallorca macht es Sinn, Mietobjekte nach der Dauer des Mietverhältnisses zu unterscheiden. Demnach gibt es Mietobjekte für die Langzeit-, die Saison- und Ferienvermietung. Wir befassen uns in diesem Buch mit Langzeitmietobjekten, genauer gesagt mit Wohnungen und Häusern, die langfristig für die Vermietung angeboten werden. Von einer Langzeitanmietung spricht man, wenn ein gesetzlicher Mietvertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen wird.

Langzeitmietobjekte ist der Oberbegriff für Mietwohnungen und Häuser, die langfristig vermietet werden. Eine Mietwohnung kann eine Erdgeschosswohnung, eine Etagenwohnung, eine Obergeschosswohnung (oft auf Mallorca als Penthousewohnung oder Atico bezeichnet), eine Maisonettenwohnung (wird auch als zweigeschossige Duplex-Wohnung bezeichnet) oder eine Einliegerwohnung in einem Mehrfamilienhaus sein. Häuser sind der Oberbegriff für Villen, Chalets, Bungalows, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Landhäuser, Dorfhäuser, Stadthäuser und Fincas.

Ein anderes Unterscheidungsmerkmal ist die geographische Lage eines Mietobjektes auf der Insel. Es liegen Welten zwischen den Mietpreisforderungen vergleicht man ähnliche Mietobjekte an unterschiedlichen Standorten auf Mallorca.

Die geographische Lage auf Mallorca kann für Langzeitmieter aus verschiedenen Gründen unterschiedlich attraktiv sein. Wer beispielsweise als Senior auf Mallorca eine einsame Finca in den Bergen anmieten möchte, ist möglicherweise schlecht beraten. Familien mit Kindern suchen oft die Nähe der internationalen Schulen in und um Palma. Selbständige mieten vorzugsweise in der Nähe Ihrer Kunden in Ballungsgebieten. Um es auf einen Nenner zu bringen: eine 100m² große Mietwohnung an der gut strukturierten Südwestküste Mallorcas kann doppelt soviel Miete kosten wie eine 100m² Wohnung in der Inselmitte oder im Osten der Insel, wo nach der Hauptsaison die Bürgersteige hochgeklappt werden. Das wäre für viele vielleicht noch nicht einmal das Hauptproblem, aber die großen Entfernungen, die zwischen dem Wohnort und der Inselhauptstadt liegen sind für die meisten Mieter ein Grund, doch etwas mehr Miete auszugeben, um näher am Geschehen zu sein. Und das aus gutem Grund. Wenn bei Papa auf einer Finca in der einsamen Pampa Herzkreislaufprobleme auftreten, nützt es wenig, wenn die Miete der Finca niedrig ist. Wir haben das alles bereits erlebt, und zusammenfassend lässt sich sagen, wer auf Mallorca im Ernstfall innerhalb einer Stunde kein Krankenhaus erreichen kann, fällt im folgenden Jahr wahrscheinlich als Mieter aus. Dieses leidige Thema wird auf der Insel ausgeklammert und ignoriert, obwohl es eine Tatsache ist, dass die Krankenwagen und deren Personal eher einem Fleischtransportunternehmen gleichen und mit einem modernem Notarztdienst keine Ähnlichkeit haben. Dennoch, grundsätzlich sind einige Krankenhäuser auf Mallorca hervorragend, sie liegen aber in den gut strukturierten Ballungsgebieten. Eine geographisch gefragte Lage unter diesem Aspekt ist für ein Mietobjekt demnach eher in einer gut strukturierten Zone mit moderner Infrastruktur wie beispielsweise an der Südwestküste der Insel zu finden.

Wenn man sich über seine geographischen Wünsche im Klaren ist, kann man sich noch detaillierte Gedanken darüber machen, ob die Mietwohnung oder das Haus beispielsweise direkt am Meer, in Küstennähe, in Strandnähe, auf dem flachen Land, in den Bergen, in einer kleinen oder großen Ortschaft oder gar direkt in Palma liegen soll.

Die Lage eines Mietobjektes ist auf Mallorca, wie überall auf der Welt, das wichtigste Kriterium für die Bemessung der Mietforderung. Bei allen Mietobjekten ist das Unterscheidungsmerkmal „mit Meerblick“ oder „direkt am Meer gelegen“ mit Abstand der ausschlaggebende Faktor, der einem Vermieter überdurchschnittlich hohe Mieteinnahmen beschert. Für eine 500m² große Villa direkt am Meer wird mehr als das dreifache als für eine gleichgroße Villa in einer Lage im Landesinneren verlangt.

Weiterhin werden Mietobjekte danach unterschieden, ob sie möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert sind und vor allem danach, welche Qualität die Ausstattung und die Möblierung hat. Mehr als 80 Prozent der Mietwohnungen und Häuser, die langfristig angeboten werden sind auf Mallorca möbliert. Der Grund dafür ist die Möglichkeit der Ferienvermietung als Alternative zur Langzeitvermietung. Vermieter, die ihr Mietobjekt unmöbliert anbieten, haben sich damit grundsätzlich für die Langzeitvermietung entschieden.

 

Langzeitmietverträge – siehe Mietverträge, Mietverhältnisse

 

Vorteilhafter aus Sicht des Mieters ist die Einordnung des Mietvertrages nach dem spanischen Mietgesetz, da dieses Gesetz dem Mieter und seiner Familie ein langfristiges Mietverhältnis über mindestens fünf Jahre sichert, wenn der Mieter dies möchte.

Eine besondere Form ist für die Abfassung des Mietvertrages nicht vorgeschrieben. Er könnte grundsätzlich auch mündlich nach Absprache geschlossen werden, wozu wir aber aus Beweisgründen nicht raten. Besondere Vereinbarungen und Zusicherungen sollten im Vertrag aus den gleichen Gründen detailliert festgehalten werden.

Langzeitmietverträge werden grundsätzlich auf spanisch und in Übereinstimmung mit dem spanischen Mietgesetz abgefasst. Von professionellen Vermietungsagenturen mit deutschsprachigem Personal erhalten Sie eine deutsche Übersetzung des spanischen Mietvertrages, auf die Sie sich im Ernstfall verlassen können. Wenn Ihr Vermietungsagent selber kein Spanisch sprechen kann, was auf Mallorca oft der Fall ist, dann hüten Sie sich davor, einen spanischen Mietvertrag zu unterschreiben, auch wenn man Ihnen versichert, daß die deutsche Übersetzung den gleichen Wortlaut hat. Gewitzte Anwälte können Ihnen heute unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietvertrag (zum Beispiel für Luxusimmobilien) vorlegen, der mit Sicherheit bei Bedarf die gesetzlichen Vorschriften zu Ihrem Nachteil umgeht, weil das Mietgesetz gar nicht zum Tragen kommt. Damit dies nicht geschieht, können Sie Ihrerseits den Vertrag durch Ihren Anwalt prüfen lassen, oder Sie suchen sich eine Vermietungsagentur, die sich am Markt gut etabliert hat und nicht durch sinnloses Werbegeschrei sondern durch Kompetenz auffällt.

Im Langzeitmietvertrag, der mit dem spanischen Mietrecht im Einklang steht, sollten mindestens die folgenden Mietvertragsinhalte enthalten sein:

  • Die Bezeichnung als Mietvertrag (contrato de arrendamiento de vivienda);

  • Ort und Datum;

  • die Vertragsparteien mit Namen, Wohnort und Ausweisnummer;

  • die Kennzeichnung der Vertragsparteien als Mieter und Vermieter;

  • Eine Aussage über die Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien;

  • die Beschreibung und der Standort des Mietobjektes;

  • die frei vereinbarten Klauseln;

  • die Rechtsgrundlagen - Mietgesetz und Código Civil (legislación aplicable);

  • die Bestimmung und Zweck des Mietobjektes (destino);

  • die Mietdauer (duración del contrato) mit Beginn und Ende des Mietverhältnisses;

  • die anfängliche Miete (renta);

  • die Bankverbindung mit Einzahlungskonto des Vermieters;

  • die Nebenkostenregelung (gastos);

  • die Mietsicherheit oder Kaution (fianza);

  • die Regelung der Untervermietung (subarriendo);

  • das Zuständige Gericht (jurisdicción de los tribunales);

  • die Unterschriften der Vertragsparteien;

  • eine Inventarliste als Anhang zum Vertrag

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